Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt

    Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde 2021 verabschiedet. Es findet sowohl für ehrenamtliche als auch hauptamtlich mitarbeitende Personen Anwendung. 

    KGSsG - Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt