Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde 2021 verabschiedet. Es findet sowohl für ehrenamtliche als auch hauptamtlich mitarbeitende Personen Anwendung.
Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt wurde 2021 verabschiedet. Es findet sowohl für ehrenamtliche als auch hauptamtlich mitarbeitende Personen Anwendung.