
Achtes Sozialgesetzbuch § 8a (Kinderschutz)
Hinweis: In dem Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) § 8b finden Sie die Verpflichtung zur fachlichen Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen für Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen § 8b SGB 8 - Einzelnorm

Achtes Sozialgesetzbuch (§72a)
Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

UN-Kinderrechtskonvention
Kinderrechte in Deutschland

Strafgesetzbuch (StGB)
Im Dreizehnten Abschnitt des StGB “Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung”, sowie im Fünfzehnten Abschnitt “Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs” und Siebzehnten Abschnitt "Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit" finden sie alle relevanten §§, die zum Tätigkeitsausschluss führen. Die zutreffenden §§ finden Sie im Achten Sozialgesetzbuch § 72a.